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Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Inn-Art GmbH (nachstehend Inn-Art). Diese AGB sind in männlicher Form verfasst. Gleiches gilt auch vollumfänglich für das weibliche Geschlecht. 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen der Inn-Art. Sie werden zum Bestandteil jedes Vertrages, den ein Kunde mit der Inn-Art abschliesst. Einkaufsbedingungen des Kunden, welche diesen Bestimmungen widersprechen, sind für Inn-Art unverbindlich, selbst wenn sie diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. 1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 1.3 Enthalten diese AGB über gewisse Punkte keine Regelung, gelten die jeweiligen Bestimmungen in den AGB der Internetmarktplätze, z.B. jene von ricardo.ch. Ansonsten ist schweizerisches Obligationenrecht massgebend.
2. Erwerb der Ware / Vertragsschluss / Rücktritt 2.1 Die Ware kann entweder über die Website der Inn-Art (www.inn-art.ch) oder direkt im Geschäft gekauft werden. 2.2 Ein bindender Vertrag ist abgeschlossen, sobald der Kunde die Auftragsbestätigung empfangen hat oder wenn vor Ort eine übereinstimmende Willenserklärung zum Vertragsschluss abgegeben wurde. 2.3 Grundsätzlich kann nicht vom Vertrag zurückgetreten werden. Hält ein Kunde den Vertrag nicht, hat er der Inn-Art eine Pauschale von 30% des Kaufpreises als Schadenersatz zu leisten. Bei Mängeln an der Kaufsache kann nicht zurückgetreten werden, bei Lieferverzögerung erst wenn eine 8-wöchige Nachfrist abgelaufen ist (Punkt 4.3). 2.4 Die Inn-Art behält sich vor vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde die Anzahlung nicht innert 14 Tagen leistet (Punkt 7.2). 2.5 Die Inn-Art behält sich das Rücktrittsrecht für folgende Fälle vor: 2.5.1 Annahmeverzug des Kunden (Punkt 5) 2.5.2 Wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden (Punkt 7.5) 2.5.3 Wenn die Ware ohne das Verschulden von Inn-Art nicht oder erst unangemessen spät geliefert werden kann (Punkt 4.2) 2.6 Im Falle eines Rücktritts sind die Parteien zur Rückabwicklung verpflichtet.
3. Lieferbedingungen / Ort der Erfüllung 3.1 Die Ware kann nach ausdrücklicher Vereinbarung entweder bei Inn-Art vom Kunden abgeholt werden oder die Inn-Art liefert sie zum Wohnsitz des Kunden. Einige Artikel können ausschliesslich versendet werden, was dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt wird. 3.2 Die Ware ist am Sitz der Inn-Art an der Kesslerstrasse 1, 5037 Muhen innert einer Frist von 14 Tagen abzuholen. Die Frist beginnt sobald Inn-Art den Kunden über das Eintreffen der Ware informiert hat. 3.3 Die Lieferungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten und sind vom Kunden zusätzlich zu bezahlen. Sie gelten für den Transport bis zur Bordsteinkante. (Trottoir-Rand)
4. Lieferfristen / Zeit der Erfüllung 4.1 Inn-Art liefert die Ware innerhalb der Lieferfristen gemäss Artikelbeschreibung. Diese variieren je nach Produkt und Auftragsmodalitäten. 4.2 Die Lieferfrist beginnt ab Eingang der Zahlung und nachdem die zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben wie Farbe oder Grösse der Inn-Art mitgeteilt wurde. Wird der Kauf auf Kredit finanziert, beginnt die Frist, nachdem dieser genehmigt wurde. Liegt ein Garantiefall vor, beginnt die Lieferfrist von neuem. 4.3 Geliefert wird durch Inn-Art selbst oder deren Spediteur zu den üblichen Arbeitszeiten jeweils Montag - Freitag (ausser Feiertage) von 7:30 - 18:00 Uhr. Der Spediteur teilt die genaue Lieferzeit mit, wofür Inn-Art aber keine Gewähr leisten kann. 4.4 Die Lieferfrist wir angemessen verlängert wenn 4.4.1 Inn-Art Angaben, die sie zur Ausführung des Auftrags benötigt (z.B. Farbe) vom Kunden nachträglich abgeändert werden. 4.4.2 Hindernisse auftreten, die Inn-Art nicht zu vertreten hat und die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, ungeachtet dessen, bei wem die Hindernisse auftreten. 4.4.3 der Kunde oder Dritte mit ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Inn-Art im Verzug sind, wie wenn Zulieferer mit den auszuführenden Arbeiten im Rückstand sind oder der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält. 4.5 Falls sich die Lieferung verzögert, wird der Kunde informiert und die Nachfrist mitgeteilt, sobald Inn-Art Kenntnis davon hat. Kann innerhalb von weiteren 8 Wochen nach Ablauf der ursprünglichen Lieferfrist nicht geliefert werden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Inn-Art haftet nicht für allfällige Verspätungsschäden, insbesondere nicht für Ersatzanschaffungen.
5. Annahmeverzug des Kunden 5.1 Ist eine Abholung vereinbart und wird die Ware nicht innert der Frist von 14 Tagen vom Kunden abgeholt, so wird diesem pro weiteren Tag eine Lagergebühr von CHF 10,00 verrechnet. 5.2 Ist die Versendung vereinbart und kann die Ware aus einem Grund, der in der Person des Kunden liegt, nicht zugestellt werden, so erhebt die Inn-Art CHF 10,00 als Lagergebühr pro Tag. Die zusätzlich entstandenen Transportkosten werden auf den Kunden überwälzt.
6. Kosten / Gebühren Gebühren und weitere Kosten sind in jedem Angebot deklariert. Sie gehen zu Lasten des Kunden.
7. Preise / Zahlung / Verrechnung 7.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) brutto (inkl. MwSt.) 7.2 Nach Empfang der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, innert 14 Tagen 30% des Betrages auf das Konto von Inn-Art zu überweisen. Der Name des Käufers oder die Referenznummer ist anzugeben. Ist die Zahlung bis am 14. vollendeten Tag nach Fristbeginn nicht eingetroffen, behält sich Inn-Art das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten (Punkt 2.4). 7.3 Der Restbetrag wird fällig, sobald die Ware abgeholt oder bevor sie an den Spediteur zum Versand abgegeben wird. 7.4 Die Zahlungsfristen sind auch einzuhalten, wenn sich die Lieferung aus Gründen, die Inn-Art nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich wird. 7.5 Wesentliche Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden, die die Zahlung der Ware gefährden, berechtigen Inn-Art die Ware zurückzuhalten bzw. zurückzufordern oder zum Vertragsrücktritt. 7.6 Der Kunde kann keine Forderungen gegen Inn-Art mit Gegenforderungen verrechnen. Das Recht der Verrechnung steht nur Inn-Art zu.
8. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Inn-Art (Art. 715 OR). Sie ist berechtigt, diesen Eigentumsvorbehalt ohne Mitwirkung des Kunden im Eigentumsregister an dessen Wohnort eintragen zu lassen.
9. Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gegen auf den Kunden über, sobald die Ware zur Versendung abgegeben wurde. Handelt es sich um eine Einzelstück, so gegen Nutzen und Gefahr bereits beim Vertragsschluss über (Art. 185 OR).
10. Eigenschaften der Ware Die Ware entspricht der Produktebeschreibung. Ist nichts anderes vereinbart, werden die dort abgebildeten Modelle mit den angegebenen Spezifikationen (Farbe, Masse etc.) geliefert. Abweichungen gegenüber dem Foto können sich durch situative Einflüsse ergeben, wie z.B. aufgrund der Beleuchtung oder Farbkontraste, aber auch aufgrund des Bildschirms und dessen Einstellungen. Geringe branchenübliche Abweichungen der Spezifikationen sind möglich und begründen keinerlei Ansprüche des Kunden.
11. Prüfungsbericht und Mängelrüge Der Kunde hat die Ware nach Erhalt zu prüfen und Beanstandungen innert spätestens 5 Tagen der Inn-Art bekannt zu geben. Entweder kann die mangelhafte Ware am Abholungsort gezeigt werden oder es obliegt dem Kunden, gute Fotos von der Beanstandung zu machen und diese mit der genauen Teilbeschreibung per E-Mail oder Post einzuschicken. Der Nachweis eines Mangels muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt erfolgen. Versäumt der Kunde die Prüfung der Kaufsache, die Beanstandung oder den Nachweis eines Mangels, gilt die Kaufsache als genehmigt. Versteckte Mängel bleiben vorbehalten.
12. Garantie / Gewährleistung 12.1 Für Material- und Konstruktionsfehler gewährt Inn-Art 12 Monate Garantie ab dem Datum des Empfangs. Abweichende schriftliche Vereinbarungen für spezielle Waren bleiben vorbehalten. 12.2 Keine Gewähr wird für Mängel geleistet, die weder für das Aussehen noch für die Funktion der Kaufsache von Bedeutung sind. Die Tauglichkeit oder der Wert der Kaufsache muss erheblich gemindert sein (vgl. 197 OR) 12.3 Die Garantie erlischt, wenn die Ware weiterverarbeitet oder auf andere Weiser verändert wird. Keine Garantie wird für Schäden übernommen, die durch den Einsatz von Fremdmaterial verursacht werden. Nicht unter die Garantie fallen Abnützungen, Verschleiss- und Alterserscheinungen, insb. wenn diese durch unsachgemässe Behandlung der Ware verursacht oder begünstigt wurden. 12.4 Das Wahlrecht der Gewährleistungsansprüche steht nur Inn-Art zu. Sie entscheidet, ob der Kunde eine Nachbesserung, eine Wandlung oder eine Minderung erhält. In der Regel erhält der Kunde eine Nachbesserung. 12.5 Die Ware wird dort ausgetauscht, wo sie der Kunde empfangen hat. Wurde die Ware geliefert, trägt Inn-Art die zusätzlichen Lieferkosten.
13. Haftungsbeschränkung Die Haftung von Inn-Art für verspätete oder mangelhafte Erfüllung, insb. für mittelbaren oder weiteren Schaden, ist ausgeschlossen, soweit es das Gesetz zulässt. Gleiches gilt für die Haftung für Hilfspersonen und die Produkthaftung.
14. Urheberrecht Das Urheberrecht an der Gestaltung der Website und deren Inhalte liegt vollumfänglich bei Inn-Art. Ohne die Genehmigung der Inn-Art ist jegliche Weiterverwendung der Inhalte untersagt.
15. Datenschutz Die Inn-Art verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Insbesondere werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 16.1 Es ist ein materielles schweizerisches Recht anwendbar, insbesondere das Kaufreacht (Art. 184 ff. OR). Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (Wiener Kaufrecht) ist nicht anwendbar. 16.2 Gerichtsstand ist Muhen. Inn-Art ist aber berechtigt, den Kunden vor jedem anderen zuständigen Gericht im In- und Ausland zu belangen.
17. Salvatorische Klausel Sollte eine hier aufgestellte Bestimmung unwirksam oder nichtig sein, werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung soll in diesem Fall eine dem Sinn und Zweck entsprechende wirksame Bedeutung treten.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus, oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist, solange das Bundesrecht keinen abweichenden zwingenden Gerichtstand nennt, Muhen AG. Muhen, 02.11.2009 |
| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 23. November 2009 um 13:49 Uhr |
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